Auf Vorschlag der Ärztekammer Schleswig-Holstein beruft das Landesamt für soziale Dienste (LASD) mit Wirkung zum 07.09.2015 Dr. Gunter Behrend in die Sachverständigenkommission des LASD.
Die Kommission prüft die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bzw. der Kenntnisse eines Arztes, der seine Ausbildung in einem Drittland, also nicht EU-Land, absolviert hat.
Voraussetzung für die Berufung ist die Zugehörigkeit als Lehrkörper zu einer Hochschule.